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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teil A – Nutzung der IQrew-Plattform (SaaS)

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für die entgeltliche Bereitstellung der browserbasierten Software-as-a-Service-Lösung „IQrew" (nachfolgend „Plattform") durch die RoutineX GmbH, Inselkammerstraße 8, 82008 Unterhaching (nachfolgend „RoutineX"), an ihre Kunden (nachfolgend „Kunde"). Gegenstand ist die auf die Vertragslaufzeit befristete Nutzung der Plattform im Umfang des vom Kunden im Bestellprozess gewählten Abonnements (Basic oder Premium). Umfang, Preis und Laufzeit des Abonnements ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot des Kunden im Bestellprozess (nachfolgend „Bestellangebot").

(2) Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge, die über den Online-Bestellprozess von RoutineX abgeschlossen werden. Individuell verhandelte Verträge sowie das Abonnement „Enterprise" sind nicht Gegenstand dieser AGB; sie richten sich nach gesonderter Vereinbarung.

(3) Die Plattform wird ausschließlich als SaaS über das Internet bereitgestellt. Die Überlassung von Software zur lokalen Installation, etwa auf Datenträgern oder zum Download, ist nicht Gegenstand dieser AGB.

(4) Die Angebote von RoutineX richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist nicht vorgesehen. § 5 bleibt unberührt.

(5) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Ihrer Einbeziehung wird widersprochen, auch wenn RoutineX ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser AGB bezeichnet:

  • „Abonnement" oder „Plan" das vom Kunden im Bestellprozess gewählte Leistungspaket Basic oder Premium;
  • „Angebot" oder „Bestellangebot" die vom Kunden im Bestellprozess gewählten und bestätigten Angaben zum Abonnement, insbesondere Plan, Abrechnungsperiode, Leistungsumfang, Nutzerzahl, Preis und Laufzeit, wie sie in der Online-Bestellstrecke und in der Produkt- und Leistungsbeschreibung ausgewiesen sind;
  • „Named User" einen namentlich bestimmten Nutzer, dem eine Lizenz zugeordnet ist;
  • „Nutzer" jede in der Lösung des Kunden geführte Person, unabhängig von ihrer Rolle;
  • „Tenant" die dem Kunden zugeordnete, mandantengetrennte Instanz der Plattform;
  • „Inhalte des Kunden" alle vom Kunden oder seinen Nutzern hochgeladenen oder erzeugten Inhalte (§ 13);
  • „Leistungsbeschreibung" die im jeweiligen Angebot (Bestellangebot) für den gewählten Plan enthaltene Beschreibung des Leistungsumfangs sowie das jeweils gültige IQrew-Handbuch;
  • „Zahlungsdienstleister" den von RoutineX eingesetzten externen Dienstleister, über den der Bestell- und Bezahlvorgang abgewickelt wird und über den der Kunde Zahlungen leistet sowie das Abonnement verwalten und kündigen kann;
  • „KI-Funktionen" Funktionen zur automatisierten Analyse, Verarbeitung oder Generierung von Inhalten unter Einsatz von Systemen der künstlichen Intelligenz (§ 15).

§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1) IQrew ist eine browserbasierte Software-as-a-Service-Lösung für digitale Schulungen und Weiterbildung, die RoutineX über das Internet als Webapplikation bereitstellt.

(2) Welche Leistungen und Funktionen im Einzelnen geschuldet sind und welche Anforderungen an die Hardware- und Softwareumgebung des Kunden bestehen, ergeben sich ausschließlich aus dem jeweils gebuchten Produkt (Abonnement) und der dazugehörigen Leistungsbeschreibung in der bei Vertragsschluss abrufbaren Fassung. Einzelne Funktionen können bestimmten Produkten vorbehalten sein (Feature-Gates) und in anderen Produkten nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.

(3) RoutineX bietet derzeit die Abonnements Basic und Premium an. Das Abonnement Enterprise wird individuell vereinbart und ist nicht Gegenstand dieser AGB.

(4) Leistungsbestandteil ist die Bereitstellung von Speicherplatz zur Speicherung der im Rahmen der Nutzung erzeugten und hochgeladenen Daten für die Vertragslaufzeit. Eine über die Vertragslaufzeit hinausgehende Archivierung schuldet RoutineX nicht; dies gilt auch für handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten des Kunden.

(5) Übergabepunkt der Leistung ist der Routerausgang des von RoutineX genutzten Rechenzentrums. Die Internetanbindung des Kunden und die dafür erforderlichen Komponenten sind nicht Vertragsgegenstand.

(6) RoutineX ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln, insbesondere durch Updates, neue Releases und Fehlerbehebungen, und einzelne Funktionen zu ändern oder zu ersetzen, soweit der vertragsgemäße Kernnutzen der Plattform erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Erhebliche Änderungen des Leistungsumfangs richten sich nach § 23.

(7) Die vorstehend beschriebene Bereitstellung der Plattform ist abschließend. Darüber hinaus schuldet RoutineX keine weiteren Leistungen, insbesondere nicht die Erstellung von Inhalten (etwa Schulungsunterlagen, Videos oder PDF-Dateien) sowie keine Installations-, Konfigurations-, Beratungs- oder Schulungsleistungen; solche Leistungen werden nur auf gesonderte Beauftragung erbracht und gesondert vergütet.

§ 4 Named User, Nutzerlimits, Zusatzpakete

(1) Die Nutzung erfolgt über Named-User-Lizenzen; jede Lizenz ist einem namentlich bestimmten Nutzer zugeordnet. Eine Lizenz gilt als vergeben, sobald der Nutzer registriert oder technisch angelegt (eingeladen) ist. Die Neuvergabe einer Lizenz an einen anderen Nutzer ist erst nach Löschung eines anderen Nutzers zulässig.

(2) Auf die Nutzerlimits werden alle in der Lösung geführten Nutzer angerechnet, das heißt registrierte Nutzer zuzüglich offener Einladungen, unabhängig von ihrer Rolle oder Status.

(3) Basic ist auf bis zu 25 Nutzer, Premium auf bis zu 200 Nutzer begrenzt. Die maßgeblichen Limits ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und der In-App-Anzeige (Plan & Billing).

(4) RoutineX bietet für Premiumabonnenten kostenpflichtige Zusatz-Nutzerpakete an, mit denen die Nutzerzahl um bis zu 150 weitere Nutzer erweitert werden kann. Umfang und Preis der Zusatzpakete ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot (Bestellangebot).

(5) Überschreitet der Kunde die vereinbarte Nutzerzahl, ist RoutineX berechtigt, weitere Nutzer technisch zu sperren oder die Buchung eines geeigneten Plans oder Zusatzpakets zu verlangen. Bereits erfolgte Mehrnutzung kann RoutineX nach den im jeweiligen Angebot (Bestellangebot) ausgewiesenen Preisen nachberechnen.

§ 5 Bestellung, Vertragsschluss; Unternehmereigenschaft

(1) Die Darstellung der Abonnements auf der Website von RoutineX stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.

(2) Der Kunde wählt im Bestellprozess, der auch über einen externen Zahlungsdienstleister bereitgestellt werden kann, ein Abonnement (Basic oder Premium) sowie die Abrechnungsperiode (monatlich oder jährlich) und gibt seine Unternehmensdaten ein. Vor Abgabe der Bestellung akzeptiert der Kunde diese AGB und die Datenschutzhinweise, die im Bestell- und Bezahlvorgang abrufbar sind. Durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig abonnieren" gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung des gewählten Abonnements ab.

(3) Der Zugang der Bestellung wird unmittelbar in Textform bestätigt. Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme der Bestellung dar. RoutineX kann die Bestellung innerhalb von fünf Werktagen durch Versand einer Auftragsbestätigung in Textform oder durch Freischaltung des Zugangs zur Plattform beziehungsweise der zugeordneten Tenant-Umgebung annehmen. Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande.

(4) Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und damit als Unternehmer (§ 14 BGB) schließt. Ein Verbrauchervertrag (§ 13 BGB) wird nicht geschlossen; ein Widerrufsrecht besteht nicht.

(5) Der Vertrag über die Nutzung von IQrew kommt ausschließlich zwischen RoutineX und dem Kunden zustande. Der Zahlungsdienstleister wird ausschließlich als technischer Dienstleister für Bestellung und Zahlung tätig und wird nicht Vertragspartner.

§ 6 Nutzungsrechte

(1) RoutineX räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im Umfang des gewählten Plans und der erworbenen Named-User-Lizenzen für eigene innerbetriebliche Zwecke der Aus- und Weiterbildung der eigenen Beschäftigten zu nutzen.

(2) Die Weitergabe von Zugängen an Dritte oder deren Übertragung ist unzulässig, sofern RoutineX nicht in Textform zustimmt. Konzernunternehmen des Kunden gelten als Dritte, soweit nicht gesondert vereinbart.

(3) Mit Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht. § 17 bleibt unberührt.

§ 7 Upgrade; Ausschluss des Downgrades

(1) Der Kunde kann jederzeit von Basic auf Premium wechseln (Upgrade). Das Upgrade wird mit der Freischaltung wirksam. Für die laufende Abrechnungsperiode berechnet RoutineX die Differenz zwischen den Plänen zeitanteilig. Ein Wechsel auf ein kleineres Lizenzpaket im Premium ist erst zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode möglich.

(2) Ein Wechsel von Premium auf Basic (Downgrade) ist ausgeschlossen. Der Kunde kann das Premium-Abonnement nach Maßgabe des § 8 zum Ende der Laufzeit kündigen und anschließend ein Basic-Abonnement neu abschließen, jedoch besteht keine Möglichkeit der Datenübertragung von Premium zu Basic. Eine anteilige Erstattung für die laufende Abrechnungsperiode erfolgt nicht.

§ 8 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der im Bestellangebot gewählten Abrechnungsperiode. Sie beträgt beim Monatsabonnement einen Monat und beim Jahresabonnement zwölf Monate, jeweils ab Freischaltung.

(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um die jeweils gebuchte Laufzeit, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.

(3) Das Monatsabonnement kann zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Das Jahresabonnement kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.

(4) Die Kündigung bedarf der Textform (zum Beispiel E-Mail) oder kann über das Kundenkonto beziehungsweise über das vom Zahlungsdienstleister bereitgestellte Self-Service-Portal erklärt werden. Die bloße Nichtnutzung der Plattform gilt nicht als Kündigung.

(5) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für RoutineX liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug nach § 9, bei unbefugter Weitergabe von Zugangsdaten sowie bei schwerwiegenden Verstößen gegen § 12 oder § 13.

(6) Die Folgen der Beendigung, insbesondere Datenexport und Löschung, richten sich nach § 17.

§ 9 Vergütung, Fälligkeit, Zahlung, Verzug, Sperrung, Reaktivierung

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot (Bestellangebot) für den gewählten Plan und die gewählte Abrechnungsperiode ausgewiesenen Preise. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

(2) Die Vergütung ist im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode und im Zweifel sofort mit Vertragsschluss beziehungsweise mit Beginn der jeweiligen Verlängerungsperiode zur Zahlung fällig.

(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über einen externen Zahlungsdienstleister; die Abbuchung erfolgt über die vom Kunden dort gewählte Zahlungsart. Der Kunde hält eine gültige Zahlungsart vor und aktualisiert diese bei Bedarf. RoutineX speichert keine vollständigen Zahlungsdaten (etwa vollständige Kartendaten).

(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB).

(5) RoutineX ist berechtigt, den Zugang zur Plattform zu sperren, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist und die Zahlung trotz eines Hinweises per E-Mail nicht innerhalb einer angemessenen Frist ausgeglichen wird. RoutineX kündigt die Sperrung an. Die Zahlungspflicht bleibt während der Sperrung bestehen.

(6) Nach einer Sperrung werden die Daten des Kunden für 30 Kalendertage vorgehalten. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das Abonnement durch vollständige Zahlung der offenen Beträge und, soweit erforderlich, durch Aktualisierung der Zahlungsart reaktivieren. Nach fruchtlosem Ablauf der 30 Tage ist RoutineX berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen; die Daten werden nach Maßgabe des § 17 gelöscht.

(7) Einwendungen gegen Rechnungen sind unverzüglich in Textform geltend zu machen. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen zu.

§ 10 Verfügbarkeit, Wartung, Support

(1) Betriebszeit ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr, ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage.

(2) RoutineX stellt die Plattform während der Betriebszeit mit einer Verfügbarkeit von mindestens 98 Prozent im Mittel eines Kalendermonats bereit. Außerhalb der Betriebszeit ist die Plattform üblicherweise ebenfalls verfügbar (24 Stunden an 365 Tagen); ein Anspruch hierauf besteht nicht. Zeiten geplanter Wartung sowie Ausfälle infolge höherer Gewalt oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen gelten nicht als Ausfallzeiten.

(3) Wartungsarbeiten führt RoutineX grundsätzlich außerhalb der Betriebszeit durch. Werden aus dringenden, unaufschiebbaren technischen Gründen ausnahmsweise Wartungsarbeiten während der Betriebszeit erforderlich, informiert RoutineX nach Möglichkeit rechtzeitig per E-Mail an die vom Kunden benannte Adresse.

(4) Support wird für Basic und Premium ausschließlich per E-Mail geleistet. RoutineX analysiert und behebt dokumentierte, reproduzierbare Fehler durch kompetentes Personal nach anerkannten Industriestandards (Supportleistungen). Ein Erfolg der Fehlerbehebung wird nicht geschuldet; eine Garantie wird nicht übernommen.

(5) Fehler ist jede vom Kunden gemeldete Störung, die dazu führt, dass die Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit der Plattform von der maßgeblichen Leistungsbeschreibung abweicht, und die sich auf die Gebrauchstauglichkeit mehr als unwesentlich auswirkt oder zu einer Korruption oder einem Verlust von Daten führt. Kann eine gemeldete Störung nicht reproduziert werden, gilt sie nicht als Fehler; die Parteien stimmen in diesem Fall das weitere Vorgehen gemeinsam ab.

(6) Der Kunde meldet Fehler unverzüglich in Textform (E-Mail) mit einer genauen Beschreibung des Problems. RoutineX nimmt Fehlermeldungen montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr entgegen.

(7) Innerhalb der Reaktionszeit legt RoutineX einen Vorschlag zur Behebung des Fehlers vor. Dieser umfasst die Darstellung der Ergebnisse der durchgeführten Analyse, die Auswirkungen auf andere Funktionalitäten (Kritikalität) und einen Vorschlag für die Vorgehensweise zur Behebung. Die Reaktionszeit ist die Zeit bis zur Vorlage dieses Lösungsvorschlags, nicht bis zur Behebung des Fehlers, und richtet sich nach der Fehlerklasse:

  • a) Fehlerklasse 1 (ein produktiver Einsatz der Plattform ist nicht oder nur erheblich eingeschränkt möglich oder wesentliche Leistungsmerkmale werden verfehlt): Reaktionszeit acht Stunden;
  • b) Fehlerklasse 2 (die Kernfunktionalität ist gewährleistet, es liegt jedoch ein wesentlicher Fehler in einem Teilmodul vor, der das Arbeiten mit diesem Modul verhindert oder erheblich einschränkt): Reaktionszeit zwei Werktage;
  • c) Fehlerklasse 3 (alle übrigen Fehler): Reaktionszeit fünf Werktage.

(8) Eine Pflicht zur Erbringung von Supportleistungen besteht nicht:

  • a) bei Fehlern, die auf unzulässigen Änderungen oder Anpassungen der Plattform durch den Kunden beruhen;
  • b) für andere als die vertragsgegenständliche Software, insbesondere Fremdsoftware, die auf Systemen des Kunden eingesetzt wird;
  • c) bei Fehlern, die auf unsachgemäßer oder nicht autorisierter Nutzung oder auf Bedienungsfehlern beruhen, sofern die Bedienung nicht in Übereinstimmung mit der Anwenderdokumentation erfolgt ist;
  • d) bei Hardwaredefekten beim Kunden;
  • e) bei Nutzung der Plattform auf nicht freigegebenen Hard- oder Softwareumgebungen.

§ 11 Gewährleistung

(1) RoutineX gewährleistet für die Vertragslaufzeit die Gebrauchstauglichkeit der Plattform entsprechend der maßgeblichen Leistungsbeschreibung. Es gelten die mietrechtlichen Vorschriften (§§ 535 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Wird die nach § 10 maßgebliche Verfügbarkeit während der Betriebszeit über drei aufeinanderfolgende Kalendermonate oder über drei Kalendermonate innerhalb eines Zeitraums von sechs Kalendermonaten unterschritten und hat RoutineX dies zu vertreten, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe des § 19 zu verlangen.

(3) In anderen Fällen nicht vertragsgemäßer Leistung ist RoutineX zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an. Erfolgt die Nacherfüllung nicht innerhalb angemessener Frist, kann der Kunde eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung setzen. Nach deren erfolglosem Ablauf stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechtsbehelfe zu.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen. § 19 bleibt unberührt.

(5) Die Verjährungsfrist für Rechte des Kunden wegen Mängeln beträgt zwölf Monate. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes, für die Fälle des § 19 Absatz 2 sowie für Ansprüche nach zwingendem Recht.

§ 12 Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden

(1) Der Kunde erfüllt die für die Nutzung der Plattform erforderlichen technischen Voraussetzungen (aktueller Browser, Betriebssystem, Internetzugang) auf eigene Kosten.

(2) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:

  • a) sichere Passwörter zu verwenden und seine Nutzer zur Einhaltung der Sicherheitsanforderungen anzuhalten;
  • b) RoutineX unverzüglich zu informieren, wenn Zugangsdaten kompromittiert sein könnten;
  • c) eigene Inhalte vor dem Upload mit aktueller Schutzsoftware zu prüfen und keine schädlichen Codes zu übermitteln;
  • d) keine Verfahren einzusetzen, die Betrieb, Sicherheit oder Verfügbarkeit der Plattform beeinträchtigen können;
  • e) seine Nutzer in die Einhaltung urheber- und sicherheitsrechtlicher Vorgaben einzuweisen;
  • f) bei Störungsmeldungen die für die Fehleranalyse erforderlichen Informationen bereitzustellen.

§ 13 Inhalte des Kunden; Verantwortlichkeit; Freistellung; Sperrung

(1) Vom Kunden oder seinen Nutzern hochgeladene oder erzeugte Inhalte (zum Beispiel Videos, Audios, PDF-Dateien, Bilder, Kursmaterialien, Texte, Quizfragen und unternehmensbezogene Informationen; „Inhalte des Kunden") bleiben dem Kunden zugeordnet. Der Kunde räumt RoutineX das einfache, räumlich unbeschränkte, auf die Vertragslaufzeit befristete Recht ein, die Inhalte des Kunden zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und darzustellen, soweit dies für Betrieb, Speicherung, Darstellung, Verarbeitung und technische Bereitstellung der Plattform erforderlich ist. Weitergehende Rechte erhält RoutineX nicht.

(2) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die Inhalte des Kunden rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen, dass er seine Nutzer und deren Berechtigungen korrekt verwaltet, dass er eigene Schulungsinhalte fachlich prüft und dass er die ihn treffenden gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit den Schulungen seiner Beschäftigten selbst erfüllt.

(3) RoutineX stellt die technische Plattform bereit und übernimmt keine Gewähr für die rechtliche, fachliche oder branchenspezifische Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom Kunden erstellten oder eingestellten Kurse und Inhalte.

(4) Wird eine Rechtsverletzung durch Inhalte des Kunden schlüssig geltend gemacht, ist RoutineX berechtigt, die betroffenen Inhalte vorläufig zu sperren. RoutineX fordert den Kunden auf, die Rechtsverletzung abzustellen oder die Rechtmäßigkeit nachzuweisen. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald die Rechtmäßigkeit nachgewiesen ist. Weitergehende Rechte, insbesondere zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.

(5) Der Kunde stellt RoutineX von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Pflichten nach Absatz 2 beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Voraussetzung ist, dass RoutineX den Kunden unverzüglich über die Inanspruchnahme informiert und ihm die Verteidigung ermöglicht.

§ 14 Öffentliche Inhalte; Referenznennung

(1) Stellt der Kunde Inhalte in öffentlich zugänglichen Bereichen der Plattform bereit („Öffentliche Inhalte"), räumt er RoutineX das Recht ein, diese in den betreffenden Bereichen darzustellen. RoutineX darf Öffentliche Inhalte moderieren, ausblenden oder entfernen bei Verdacht einer Rechtsverletzung, bei Verstoß gegen diese AGB oder gesetzliche Vorgaben sowie aus technischen oder Sicherheitsgründen.

(2) RoutineX darf den Kunden als Referenz nennen und hierzu Name und Logo des Kunden in Marketingmaterialien verwenden. Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.

§ 16 Datenschutz, Datensicherheit

(1) Die Parteien beachten die geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Verarbeitet RoutineX personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, insbesondere Daten der Beschäftigten des Kunden, Lernfortschritte, Zertifikate, Qualifikationen und Nutzungsdaten, erfolgt dies ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden und nach Maßgabe der folgenden Absätze sowie der geltenden Datenschutzvorschriften.

(2) RoutineX vergibt Zugriffsberechtigungen auf die Daten des Kunden nur an eigene Mitarbeiter in dem für deren Aufgabe erforderlichen Umfang und verpflichtet eingesetzte Mitarbeiter und Subunternehmer auf das Datengeheimnis. Scheidet ein Mitarbeiter aus oder entfällt der Zugriffsbedarf, wird die Zugriffsberechtigung unverzüglich entzogen.

(3) Außerhalb der Weisungen des Kunden verwendet RoutineX die überlassenen Daten weder für eigene noch für fremde Zwecke und ermöglicht Dritten keinen Zugang, soweit dies nicht zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung zwingend erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

(4) RoutineX sichert die Daten des Kunden mit technisch und wirtschaftlich angemessenem Aufwand gegen unberechtigten Zugriff, Veränderung, Zerstörung, Verlust, unerlaubte Übermittlung und sonstigen Missbrauch (Art. 32 DSGVO).

(5) RoutineX unterstützt den Kunden im Rahmen des Zumutbaren bei der Erfüllung von Auskunfts- und sonstigen Betroffenenrechten sowie bei Meldepflichten.

(6) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung verantwortlich. Er prüft selbst, ob für die Verarbeitung von Daten Dritter (etwa Beschäftigtendaten) Zustimmungs- oder Einwilligungserfordernisse bestehen, und stellt sicher, dass erforderliche Zustimmungen oder Einwilligungen vorliegen, dass er seine Beschäftigten informiert und dass er deren Betroffenenrechte in seinem Verhältnis zu diesen erfüllt.

(7) Die Abwicklung von Zahlungen erfolgt über einen externen Zahlungsdienstleister, der die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung verarbeitet. Einzelheiten, einschließlich etwaiger Datenübermittlungen in Drittländer, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von RoutineX und den Datenschutzinformationen des Zahlungsdienstleisters.

(8) Informationen zu Verarbeitungen, für die RoutineX Verantwortlicher ist, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von RoutineX, abrufbar unter Datenschutzerklärung.

§ 17 Datenexport, Anbieterwechsel, Beendigungsfolgen, Datenlöschung

(1) Der Kunde kann seine exportierbaren Daten während der Vertragslaufzeit über die bereitgestellten Funktionen jederzeit selbst exportieren.

(2) Unabhängig von der ordentlichen Kündigung nach § 8 kann der Kunde nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2023/2854 (Datenverordnung) verlangen, zu einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten zu wechseln, seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte auf eine eigene IT-Infrastruktur zu übertragen oder diese zu löschen (Wechselverlangen). Das Wechselverlangen ist in Textform zu erklären; beim Wechsel zu einem anderen Anbieter benennt der Kunde diesen.

(3) Für die Einleitung des Wechsels gilt eine Frist von zwei Monaten ab Zugang des Wechselverlangens. Anschließend führt RoutineX den Wechsel innerhalb eines Übergangszeitraums von 30 Kalendertagen durch; während des Übergangszeitraums bleibt der Vertrag anwendbar und die Vergütungspflicht besteht fort. Ist die Durchführung innerhalb von 30 Kalendertagen technisch nicht möglich, teilt RoutineX dies innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Zugang des Wechselverlangens mit, begründet die technische Undurchführbarkeit und benennt einen alternativen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmalig um einen von ihm für angemessen gehaltenen Zeitraum verlängern.

(4) Während des Übergangszeitraums leistet RoutineX angemessene Unterstützung beim Wechsel, wahrt mit der gebotenen Sorgfalt die Kontinuität der Leistung, informiert über bekannte Risiken für die unterbrechungsfreie Datenübertragung und wahrt ein hohes Sicherheitsniveau.

(5) Übertragbar sind die exportierbaren Daten sowie die vom Kunden eingestellten digitalen Vermögenswerte. Ausgenommen sind Daten, die die interne Funktionsweise der Plattform betreffen, sowie Daten, deren Herausgabe Geschäftsgeheimnisse von RoutineX oder Rechte Dritter verletzen würde, soweit dies den Wechsel nicht behindert. RoutineX stellt die Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Standardformat bereit. Für das Öffnen, Lesen und Weiterverarbeiten der Exportdateien ist der Kunde selbst verantwortlich; eine Konvertierung in ein bestimmtes Ziel- oder Fremdsystemformat, deren Import in andere Systeme sowie die Verwendbarkeit der Daten in der Zielumgebung des Kunden schuldet RoutineX nicht.

(6) Für den Wechsel kann RoutineX bis zum 11. Januar 2027 ein Entgelt verlangen, das auf die durch den Wechselvorgang tatsächlich entstandenen Kosten beschränkt ist. Für ab dem 12. Januar 2027 eingeleitete Wechsel wird kein Entgelt erhoben. Über die vorstehend geschuldete Unterstützung hinausgehende Migrationsleistungen erbringt RoutineX nur auf gesonderte Beauftragung und gegen gesonderte Vergütung.

(7) Das Wechselverlangen lässt die übrigen vertraglichen Pflichten, insbesondere die Pflicht zur Zahlung der für die vereinbarte Vertragslaufzeit geschuldeten Vergütung, unberührt. Der Zeitpunkt, zu dem die Zahlungspflicht endet, richtet sich nach § 8.

(8) Der Vertrag endet mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechsels oder, wenn der Kunde ausschließlich die Löschung seiner Daten verlangt, mit Ablauf der Zwei-Monats-Frist nach Absatz 3. Die ordentliche Kündigung nach § 8 bleibt unberührt. RoutineX benachrichtigt den Kunden über die Beendigung.

(9) Nach Ablauf des Übergangszeitraums stehen die Daten für mindestens 30 Kalendertage zum Abruf bereit (Datenabrufzeitraum). Nach Ablauf des Datenabrufzeitraums werden die exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte vollständig und unwiderruflich gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Außerhalb eines Wechselverlangens richten sich die Vorhaltung und Löschung nach Beendigung des Vertrages oder nach einer Sperrung nach § 9 Absatz 6.

(10) Zwingende Rechte des Kunden nach der Datenverordnung bleiben unberührt.

Teil B – Allgemeine Bestimmungen

§ 18 Schutzrechte Dritter

(1) Werden durch die vertragsgemäße Nutzung der Plattform gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt und erheben Dritte deswegen Ansprüche gegen den Kunden, wird RoutineX nach eigener Wahl und auf eigene Kosten entweder dem Kunden das Recht zur weiteren Nutzung der Plattform verschaffen oder die Plattform so umarbeiten oder ersetzen, dass sie nicht mehr gegen Rechte Dritter verstößt und dabei mindestens die vertraglich vereinbarten Eigenschaften aufweist.

(2) Der Kunde unterrichtet RoutineX unverzüglich in Textform, wenn Dritte ihm gegenüber Schutzrechtsverletzungen geltend machen. Der Kunde ist nur dann berechtigt, selbst Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere sich gerichtlich gegen die Ansprüche zu verteidigen oder Ansprüche des Dritten unter Vorbehalt zu befriedigen, wenn RoutineX zuvor mitgeteilt hat, den Kunden gegen den Anspruch nicht zu verteidigen. Auf Verlangen überlässt der Kunde RoutineX die Führung der Auseinandersetzung und stellt die hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung.

(3) Beruht die Inanspruchnahme des Kunden nicht auf einer von RoutineX nicht genehmigten Änderung der Plattform, nicht auf einer Nutzung der Plattform in anderer als der vertraglich bestimmten Weise und nicht auf einer Nutzung auf nicht freigegebenen Hard- oder Softwareumgebungen, so wird RoutineX den Kunden nach eigener Wahl verteidigen oder ihn von Schäden, die sich unmittelbar aus einer solchen gegen ihn gerichtlich geltend gemachten Forderung ergeben, im Rahmen der Haftungsbeschränkungen des § 19 freistellen.

(4) Beruht die Inanspruchnahme auf einem der in Absatz 3 genannten, vom Kunden zu vertretenden Umstände, besteht keine Pflicht von RoutineX nach den Absätzen 1 und 3.

§ 19 Haftung

(1) RoutineX haftet für Schäden im Zusammenhang mit diesem Vertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.

(2) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz haftet RoutineX unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(4) Die Haftung nach Absatz 3 ist der Höhe nach je Kalenderjahr auf insgesamt 100 Prozent der vom Kunden in diesem Kalenderjahr gezahlten Vergütung begrenzt. Diese Höchstgrenze gilt für alle Schadensfälle eines Kalenderjahres zusammen und auch für den Verlust und die Verschlechterung von Daten.

(5) Für den Verlust von Daten haftet RoutineX bei leichter Fahrlässigkeit nur in dem Umfang, der auch bei einer ordnungsgemäßen, mindestens täglichen Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.

(6) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Beschäftigten, Vertreter und Organe von RoutineX.

§ 20 Höhere Gewalt

(1) Ist eine Partei durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer Pflichten gehindert, ist sie für die Dauer und im Umfang der Behinderung von ihrer Leistungspflicht befreit. Höhere Gewalt sind unvorhersehbare, von der Partei nicht zu vertretende Ereignisse, insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, Krieg und innere Unruhen, Streik, behördliche Maßnahmen sowie großflächige Störungen der Telekommunikations- oder Energieinfrastruktur.

(2) Die betroffene Partei unterrichtet die andere Partei unverzüglich über Eintritt, Umfang und voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt.

§ 21 Export- und Sanktionsrecht

(1) Die Leistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass ihrer Erfüllung keine Export- oder Sanktionsvorschriften entgegenstehen. In diesem Fall ist RoutineX nicht zur Leistung verpflichtet und informiert den Kunden in Textform.

(2) Der Kunde darf die Plattform nicht nutzen oder Dritten zugänglich machen, wenn hierdurch gegen Export- oder Sanktionsvorschriften verstoßen würde. Verstöße berechtigen RoutineX zur außerordentlichen Kündigung.

§ 22 Vertraulichkeit; Zugangsdaten

(1) Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung dieses Vertrages. Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden, der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder von ihr unabhängig entwickelt wurden, sowie Offenlegungen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflicht.

(2) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und informiert RoutineX unverzüglich bei Anhaltspunkten für eine missbräuchliche Nutzung. Der Kunde haftet für Aktivitäten unter seinen Zugangsdaten, es sei denn, er weist nach, dass ihn kein Verschulden trifft.

(3) Die Vertraulichkeitspflichten bestehen nach Vertragsende fort.

§ 23 Änderungen dieser AGB

(1) RoutineX kann diese AGB ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von RoutineX für den Kunden zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderung für den Kunden ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist, etwa bei Änderungen im Registrierungsprozess oder bei Änderungen von Kontaktinformationen.

(2) Im Übrigen informiert RoutineX den Kunden vor einer Änderung dieser AGB mit angemessenem Vorlauf, mindestens jedoch einen Monat vor dem beabsichtigten Inkrafttreten, an die vom Kunden benannte E-Mail-Adresse.

(3) Ist der Kunde mit einer beabsichtigten Änderung nicht einverstanden, kann er der Änderung innerhalb eines Monats nach Mitteilung widersprechen. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs wird in der Mitteilung hingewiesen. Widerspricht der Kunde nicht fristgerecht, werden die Änderungen Bestandteil des Vertrages.

(4) Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist RoutineX berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen.

§ 24 Schlussbestimmungen

(1) RoutineX ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen in Textform auf einen Dritten zu übertragen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Anzeige der Vertragsübernahme zu kündigen. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von RoutineX.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Anwendung des § 139 BGB ist ausgeschlossen. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist München. Erfüllungsort ist der Sitz von RoutineX.